Zielpublikum
Lehrer/innen
Bildungsziele
Alle Arbeitnehmer, die auch nur gelegentlich asbesthaltige Materialien entfernen, sind gemäß dem Königlichen Erlass vom 16. März 2006 verpflichtet, an einer Schulung teilzunehmen, in der die gesetzlichen Grundsätze, die Herangehensweise und die Handhabung von Asbest behandelt werden.Nach dieser Schulung sind die Teilnehmer in der Lage, Asbest sicher zu entfernen, indem sie die Technik der einfachen Behandlung anwenden und dabei alle Risiken für ihre eigene Gesundheit und die ihrer Umgebung minimieren.
Kursinhalte
Praktisch Infos
Tabbladen